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Rechtsanwalt zu Unrecht von der Teilnahme einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen - Verwalter haftet für die Verfahrenkosten gem. § 49 Abs. 2 WEG
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 27/19, 27.11.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Schadenersatz rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ausschluss Teilnahme Eigentümerversammlung Anfechtungsklage
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