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Blockwahl des Verwaltungsbeirates unzulässig, § 29 WEG.
LG Düsseldorf, AZ: 19 T 42/04, 06.05.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beirat Verwaltungsbeirat Wahl en bloc Frank Dohrmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- Wohnungseigentumsrecht Bottrop Gladbeck Dorsten Oberhausen Mülheim Anfechtung Anfechtungsklage Beschluss Beschluß Demokratieprinzip Abstimmung gemeinsam zusammen WEG Wohnungseigentümer
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Die Ausführungen des LG Düsseldorf zu nachrückenden Beirtasmitgliedern ist nicht ganz verständlich, da Beiratsmitglieder gesetzlich auf drei beschränkt sind, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG. Ob der Entscheidung eine abweichende Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung zugrunde lag, ergibt sich aus der Entscheidung nicht.