Detailansicht Urteil
Die Kosten der erstmaligen plangerechten und mangelfreien Herstellung können nicht nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG verteilt werden.
LG Dresden, AZ: 2 S 575/18, 21.06.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop erstmalige geschuldeter Zustand Neubau Begründung Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäße
Ähnliche Urteile
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
- Verwalter muss bei Wasserschaden im Sondereigentum unverzüglich tätig werden; § 27 WEG
- Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Kündigung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Protokoll Garage Arzthaftung Sondereigentum Wurzeln Veränderung Treppenlift Kurioses Wohnungseigentümer Makler Wirtschaftsplan Tierhaltung Verwalter Beirat Miete Nachbarrecht Mietminderung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Beschluss Schimmel Abmahnung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!