Detailansicht Urteil
Zur Beschlussfassung einer baulichen Veränderung (Gerätehaus), § 22 Abs. 1 WEG
AG Ratingen, AZ: 10 C 396/10, 29.07.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: konkludente Beschlussfassung Protokoll Beschluss bauliche Veränderung Zustimmung Anfechtung Geräteschuppen schuppen Wohnungseigentümergemeinschaft Beeinträchtigung Anfechtungsfrist versäumt versäumen Nichtigkeit Rechtswidrigkeit rechtswidrig Bestandskraft
Ähnliche Urteile
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Veränderung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Protokoll Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Treppenlift Jahresabrechnung Kurioses Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Wurzeln Abschleppen Beirat Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Kündigung Arzthaftung Verwalter Organisationsbeschluss Abmahnung Sondereigentum Wohnungseigentümer Tierhaltung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Beschluss Garage Nutzungsentschädigung Makler Mietminderung Telefonwerbung Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!