Detailansicht Urteil
Zur Beschlussfassung einer baulichen Veränderung (Gerätehaus), § 22 Abs. 1 WEG
AG Ratingen, AZ: 10 C 396/10, 29.07.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: konkludente Beschlussfassung Protokoll Beschluss bauliche Veränderung Zustimmung Anfechtung Geräteschuppen schuppen Wohnungseigentümergemeinschaft Beeinträchtigung Anfechtungsfrist versäumt versäumen Nichtigkeit Rechtswidrigkeit rechtswidrig Bestandskraft
Ähnliche Urteile
- Islamischer Kulturverein darf nicht in Ladenlokal betrieben werden; §§ 15 Abs. 3 WEG; 1004 BGB
- Deutsch-kurdischer Kulturverein darf nicht im Ladenlokal betrieben werden; §§ 15 Abs. 3 WEG; 1004 BGB
- Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur Aufladung eines Elektro-Autos unwirksam, wenn Versicherungsfragen vorab nicht geklärt sind
- Wohnungseigentümer darf das Dach der Gemeinschaft nicht betreten; §§ 15 WEG; 1004 BGB
- Gartengestaltung ( 7m hohes Kreuz) darf das Erscheinungsbild der Gartenanlage nicht beeinträchtigen; §§ 9b, 14, 20 Abs. 3, 4 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Wurzeln Teilungserklärung Tierhaltung Mietminderung Veränderung Eigentümerversammlung Beirat Nachbarrecht Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Abschleppen Kündigung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Verwalter Makler Treppenlift Protokoll Abmahnung Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Beschluss Schimmel Telefonwerbung Sondereigentum Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Kurioses Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!