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Vermieter muss nicht zugleich Eigentümer der vermieteten Wohnung sein, § 566 BGB
AG Marl, AZ: 23 C 30/20, 14.04.2020
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Eigentümer und Vermieter müssen nicht identisch sein, vielmehr kann ein Vermieter auch eine nicht ihm gehörende Wohnung vermieten.

Unter dem Aspekt des § 566 BGB ist ein Eigentümerwechsel nur dann entscheidend für die Aktivlegitimation, wenn der Kläger zwar zunächst Eigentümer war und dieses Eigentum dann später übertragen hätte. In diesem Fall wären die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf den neuen Eigentümer übergegangen. Wenn der Kläger aber, wie hier, nie Eigentümer der Immobilie war, ist § 566 BGB für die Aktivlegitimation nicht von Bedeutung.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Eigentümer bzw. Voreigentümer der Immobilie ist für den hiesigen Rechtsstreit nicht von Belang.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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