Detailansicht Urteil
Zustimmung zur Mieterhöhung heilt formelle und materielle Mängel des Mieterhöhungsbegehren; §§ 558, 558b BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 234/18, 11.12.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/17, 17.10.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 74/16, 30.01.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Bottrop rechtsanwalt
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Wurzeln Sondereigentum Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Tierhaltung Abschleppen Mietminderung Organisationsbeschluss Kündigung Beirat Schimmel Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Arzthaftung Miete Beschluss Makler Wohnungseigentümer Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Veränderung Gemeinschaftseigentum Garage Treppenlift Abmahnung Teilungserklärung Verkehrsunfall Verwalter Protokoll Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!