Detailansicht Urteil
Zur wiederholenden Beschlussfassung eines rechtswidrigen Erstbeschlusses, §23 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 225/11, 21.06.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschluss Beschluß Anfechtung Verwalter faktischer Anfechtungsklage Erstbeschluss Zweitbeschluss formelle materielle Mängel Mangel formeller materieller Wiederholung Wiederholungsbeschluss Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Oberhausen Mülheim Dorsten
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Kurioses Miete Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Mietminderung Protokoll Abmahnung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Veränderung Wirtschaftsplan Verwalter Eigentümerversammlung Beschluss Makler Sondereigentum Teilungserklärung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Beirat Telefonwerbung Abschleppen Verkehrsunfall Kündigung Schimmel Jahresabrechnung Tierhaltung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Ging es um die Bestellung des Verwalters, ist zu berücksichtigen, dass der Verwalter bis zur rechtskräftigen Aufhebung durch die Gerichte berechtigt ist, eine erneute Beschlussfassung nebst Einberufung einer Eigentümerversammlung herbeizuführen. Auch wenn der Erstbeschluss zur Verwalterwahl rechtswidrig war, bleibt der "faktische Verwalter" bis zur rechtskräftigen Beschlussaufhebung zur Einberufung einer Versammlung berechtigt mit der Folge, dass die Wiederholungsbeschlüsse formell ordnungsgemäß zustande kommen können.
Nur im Falle der Nichtigkeit des Erstbeschlusses ist eine "Heilung" nicht mehr möglich.