Detailansicht Urteil
Zur Beschlussfassung über eine Einziehungsklage gem. § 18 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/11, 08.07.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmeierungsklage Entziehung Wohneigentum Klage Anfechtung Abmahnung Enteigenung Wohnung Wohnungseigentum
Ähnliche Urteile
- Verwahrloste Wohnung kann Entziehung des Wohneigentum begründen - Verwalter kann ohne Beschluss Klage erheben; §§ 17, 25 Abs. 4 WEG
- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
- Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
- Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft Verwaltungskosten; §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Protokoll Jahresabrechnung Verwalter Nutzungsentschädigung Beschluss Schimmel Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Teilungserklärung Garage Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Makler Treppenlift Nachbarrecht Miete Kurioses Kündigung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Beirat Wurzeln Verkehrsunfall Veränderung Abmahnung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Abschleppen Mietminderung Arzthaftung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!