Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Alle Beschlüsse gefassten nichtig: Wohnungseigentümer darf auch in der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden; § 23 Abs. 4 WEG
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Nichtigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem gerichtlichen Verfahren jederzeit von Amts wegen zu berücksichtigen auch dann, wenn sich eine Partei nicht explizit darauf beruft, da die Nichtigkeit für und gegen alle Beteiligten auch ohne ausdrückliche Geltendmachung wirkt (BGH; Az.: V ZR 245/09).

Die Nichtigkeit eines Beschlusses liegt dann vor, wenn der Beschluss seinem Inhalt nach gegen zwingende Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, zu unbestimmt ist, es an der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt, ein Verstoß gegen Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts oder in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingegriffen wird.

Ein solcher Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums liegt insbesondere dann vor, wenn die Mitwirkungsrechte eines Wohnungseigentümers ganz oder teilweise diesem entzogen werden, obwohl es sich unentziehbare Rechte handelt.

Auch während der Corona-Pandemie kann ein Wohnungseigentümer nicht gezwungen werden, sich auf einer Eigentümerversammlung durch Erteilung einer entsprechenden Vollmacht vertreten zu lassen, da das Recht zu persönlichen Teilnahme zum eben Kernbereich zählt.

Dies bedeutet, dass die Abhaltung einer Eigentümerversammlung unter Beschränkung der Personenzahl einer besonderen Rechtfertigung bedarf, wenn dabei das Teilnahme- und in Konsequenz auch das Stimmrecht eingeschränkt wird.

Als milderes Mittel ist vorrangig die Anmietung eines Raumes geboten, der geeignet ist, alle Auflagen die im Zusammenhang mit der allgemeinen Erlaubnis eine Zusammenkunft im Sinne von § 1 Abs. 2b S.1 lit. B des Corona-Maßnahmegesetzes vom 27.03.2020 zu erfüllen, um sämtlichen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen.
AG Kassel; Urteil vom 27.08.2020; Az.: 800 C 2563/20
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit Teilnahmerecht Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop