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Alle Beschlüsse gefassten nichtig: Wohnungseigentümer darf auch in der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden; § 23 Abs. 4 WEG
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
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AG Geislingen a. d. Steige, AZ: 1 C 172/20 WEG, 06.07.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit Teilnahmerecht Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
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