Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wann verjähren Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten bei Veruntreuung durch Verwalter?
LG Dortmund, AZ: 1 S 278/19, 03.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Hat ein wegen Untreue verurteilter Verwalter Gelder der Eigentümergemeinschaft an Dritte ohne Rechtsgrund ausgekehrt, beginnt die dreijährige Verjährung erst mit Kenntnis der Eigentümergemeinschaft zu laufen, spätestens nach 10 Jahren. Ein Anspruch der Eigentümergemeinschaft aus § 812 BGB

Die Kenntnis ihres ehemaligen Verwalters von den Anspruch begründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB muss sich die Eigentümergemeinschaft nicht entsprechend § 166 Abs. I BGB zurechnen lassen (vgl. BGH Urteil vom 23.01.2014, Az. III ZR 436/12).

Zwar richtet sich der Anspruch nicht gegen den ehemaligen Verwalter selbst. Er steht jedoch mit einem gegen ihn gerichteten Anspruch in einem so engen Zusammenhang, dass auch hier die Befürchtung besteht, der Verwalter werde bzw. habe nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen. Diese

Befürchtung ergibt sich bereits daraus, wenn der ehemalige Verwalter wegen ähnlich gelagerter Zahlungen strafrechtlich verurteilt wurde. Es war daher nicht zu erwarten, dass der ehemalige Verwalter die Ansprüche selbst beigetrieben hätte. Eine Zurechnung der Kenntnis des ehemaligen Verwalters zu Lasten der Klägerin wäre daher unbillig. Selbst wenn dann frühestens auf eine Kenntniserlangung im Jahre 2016 abgestellt wird, wäre die Verjährung rechtzeitig durch Einleitung des Mahnverfahrens im Jahre 2018 gehemmt worden, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Verwalter schadensersatz Schadenersatz Veruntreuung Verwalter