Detailansicht Urteil
Doppelte Mieterhöhung nach § 558 und § 559 BGB zulässig?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 367/18, 16.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Verwalter Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Mietminderung Nachbarrecht Protokoll Beirat Jahresabrechnung Treppenlift Abmahnung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Beschluss Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Kündigung Sondereigentum Teilungserklärung Makler Tierhaltung Miete Schimmel Organisationsbeschluss Abschleppen Telefonwerbung Veränderung Wohnungseigentümer Kurioses Nutzungsentschädigung Arzthaftung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!