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Gericht ist überfordert, eine Klage zuzustellen - Kläger muss sich das Unvermögen des Gerichts zurechnen lassen.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 73/19, 11.12.2020
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Hat der Kläger in einem WEG-Anfechtungsverfahren fristgerecht die Klage eingereicht und begründet und den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, genügt dies noch nicht zur Fristwahrung der Klage.

Der Kläger muss auch danach noch damit rechnen, dass ein Gericht nicht in der Lage ist, die Klage dem Prozessgegner zuzustellen. Er ist verpflichtet, beim Gericht nachzufragen, warum das Gericht zur ordnungsgemäßen Verfahrensführung nicht in der Lage ist.

mitgeteilt durch Dr. Dr. Peter Kunth
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop