Detailansicht Urteil
Hohes Alter schützt nicht vor Eigenbedarfskündigung des Vermieters; § 574, 574a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 68/19, 03.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann hohes Alter Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine Sozialauswahl bei der Eigenbedarfskündigung / Zur Umdeutung einer fehlerhaften Kündigungsfrist; §§ 140, 545, 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
- Vorzeitiger Auszug des Mieters nach vermieterseitiger Kündigung lässt möglichen Härteeinwand entfallen; §574 BGB
- Vorgetäuschter Eigenbedarf: Maklerkosten für Erwerb einer Eigentumswohnung nicht erstattungsfähig; §§ 280, 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Zum Schadenersatz bei Wegfall der Gründe einer Eigenbedarfskündigung - negative Feststellungsklage als Drittwiderklage bei abgetretenen Ansprüchen unter mehreren Mietern
- Eigenbedarfskündigung: Sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Verwalter Mietminderung Miete Organisationsbeschluss Nachbarrecht Anfechtungsklage Kündigung Kurioses Jahresabrechnung Abschleppen Arzthaftung Wurzeln Schimmel Beirat Garage Telefonwerbung Veränderung Protokoll Makler Eigentümerversammlung Tierhaltung Beschluss Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Sondereigentum Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Abmahnung Wohnungseigentümer Teilungserklärung Verkehrsunfall Treppenlift Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Künftig wird eine einzelfallbezogene Interessensabwägung erfolgen müssen, in denen der Mieter darlegen muss, wie sehr er mit der Umgebung seiner Mietwohnung (soziale Kontakte, Deckung des täglichen Lebensbedarf, medizinische Versorgung, Nahverkehrsanbindung etc.) verwurzelt ist.