Detailansicht Urteil
Hohes Alter schützt nicht vor Eigenbedarfskündigung des Vermieters; § 574, 574a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 68/19, 03.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann hohes Alter Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
- Auch zweiwöchiger Nutzungsbedarf einer Ferienwohnung im Jahr kann eine Eigenbedarfskündigung begründen; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Arzthaftung Protokoll Teilungserklärung Kurioses Garage Veränderung Beirat Beschluss Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Telefonwerbung Wurzeln Miete Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Makler Verkehrsunfall Kündigung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Gegenabmahnung Treppenlift Schimmel Anfechtungsklage Mietminderung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Abschleppen Abmahnung Sondereigentum Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Künftig wird eine einzelfallbezogene Interessensabwägung erfolgen müssen, in denen der Mieter darlegen muss, wie sehr er mit der Umgebung seiner Mietwohnung (soziale Kontakte, Deckung des täglichen Lebensbedarf, medizinische Versorgung, Nahverkehrsanbindung etc.) verwurzelt ist.