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Hohes Alter schützt nicht vor Eigenbedarfskündigung des Vermieters; § 574, 574a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 68/19, 03.02.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann hohes Alter Bottrop
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Künftig wird eine einzelfallbezogene Interessensabwägung erfolgen müssen, in denen der Mieter darlegen muss, wie sehr er mit der Umgebung seiner Mietwohnung (soziale Kontakte, Deckung des täglichen Lebensbedarf, medizinische Versorgung, Nahverkehrsanbindung etc.) verwurzelt ist.