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Vermieter muss sich im Ordnungsmittelverfahren Verhalten des Mieters zurechnen lassen
AG Bottrop, AZ: 20 C 59/10, 10.02.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentum Mieter Untermieter Untermietverhältnis Schadenersatz Schadensersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ordnungsgeld Ordnungsmittel 890 ZPO Zwangsvollstreckung Vermieter gewerbe Gewerbemietvertrag Verbot Unterlassen Unterlassungstitel Wohnungseigentümer zweckwidrige Nutzung Vereinbarungscharakter Zweckbestimmung Teilungserklärung
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