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Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn dieses unter einer Bedingung gestellt wird
LG Essen, AZ: 2 O 41/20, 21.05.2021
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Ein sofortiges Anerkenntnis eines Anspruches auf Trennung einer Versorgungsleitung liegt dann nicht vor, wenn der Beklagte außergerichtlich die Trennung von der hälftigen Kostenübernahme des Klägers abhängig gemacht hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop