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Grundsätzlich keine Alternativangebote bei Verwalterwiederwahl erforderlich, § 26 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96//10, 01.04.2011
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 56/13, 27.01.2014
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OLG Hamm, AZ: 15 W 240/07, 03.01.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
- Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
- Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft Verwaltungskosten; §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
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