Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verwertungskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Berücksichtigung, ob ein erheblicher Sanierungsrückstau besteht.
LG Osnabrück, AZ: 1 S 117/19, 29.01.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Im Rahmen einer Verwertungskündigung gem. § 573 Abs. 1, 2 Nr. 3 BGB kann im Rahmen der dort anzustellenden Interessenabwägung zu berücksichtigen sein, ob ein erheblicher Sanierungsstau besteht. Verstößt der Vermieter gegen die diesem obliegenden Instandhaltungspflichten bezüglich des Mietobjekts und hat dadurch die Immobilie dem sichtbaren Verfall preisgegeben, kann dieser sich nicht darauf berufen, dass das Unterbleiben von Renovierungsarbeiten nicht mit dem Ziel erfolgt sei, später eine Verwertungskündigung auszusprechen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Mietvertrag, Vertrag, Kündigung, Verwertungskündigung