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Verwertungskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Berücksichtigung, ob ein erheblicher Sanierungsrückstau besteht.
LG Osnabrück, AZ: 1 S 117/19, 29.01.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Mietvertrag, Vertrag, Kündigung, Verwertungskündigung
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