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Rauchen in der Mietwohnung als vertragsgemäßer Gebrauch?
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 249/17, 14.06.2019
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Das Rauchen in einer Mietwohnung überschreitet den vertragsgemäßen Gebrauch und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters dann, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern über diese Schönheitsreparaturen hinausgehende Arbeiten erfordern.

Die Entscheidung veranschaulicht, dass das Rauchen grundsätzlich einen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung darstellt, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch zu einem vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung führen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Miete, Mietvertrag, Rauchen, Kündigung, Wohnraummiete, Schönheitsreparaturen