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Flugbeförderungsvertrag: "Keine Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel
AG Köln, AZ: 142 C 222/16, 19.09.2016
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Mit Urteil vom 19.09.2016 hat das AG Köln entschieden, dass eine Stornierungsausschlussklausel bei Buchung eines "Billigtarifs" einer Airline keine Individualvereinbarung ist, sondern vielmehr Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Flug, Billigtarif, Preis, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkvertrag, Fluggesellschaft, Stornierung, Storno, Ausschluss, Stornierungsausschluss, Individualvereinbarung