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Körperverletzung durch Einschenken von Alkohol
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 473/20, 18.02.2021
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Fügt der Täter einer bereits sichtlich angetrunkenen Person für diese unbemerkt Alkohol in ihre ursprünglich nichtalkoholischen Getränke hinzu und konsumiert diese Person diese Getränke, kann hierin eine Körperverletzung liegen, wenn es sich bei der zugefügten Menge um eine für die Berauschung relevante Menge handelt, die körperliche Beeinträchtigungen hervorruft.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Alkohol, Körperverletzung, betrunken, Rausch, Berauschung, Beeinträchtigung, Getränk