Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Erforderlichkeit der Fristsetzung zur Leistung vor Rücktritt vom Kaufvertrag
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 318/19, 14.10.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Mit diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass die Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens i.S.d. § 281 Abs. 4 und 5 BGB nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 bis 3 BGB erfüllt sind.

Eines ansonsten nach § 281 Abs. 4 und 5 BGB erforderlichen fruchtlosen Fristablaufs bedarf es nicht, wenn der Gläubiger während des Laufs der Frist seinerseits den Rücktritt vom Vertrag erklärt und hierdurch zeigt, dass er zur vertraglichen Mitwirkung selbst nicht mehr bereit ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Kaufvertrag, Rücktritt, Schadensersatz, Frist, Fristsetzung, Fristablauf