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Wohnungseigentümer können die Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum an sich ziehen, § 12 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/10, 13.05.2011
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Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung in der Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben, die Zustimmung zu verweigern.

Die Eigentümer können sich ohne Vorlage des Verwalters oder des betroffenen Wohnungseigentümers mit der Zustimmung zur Veräußerung befassen und die Entscheidung darüber an sich ziehen und selbst treffen (BayObLG, BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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