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Wohnungseigentümer können die Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum an sich ziehen, § 12 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/10, 13.05.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung Veräußerung Verkauf Verkäufer Kauf Käufer Alteigentümer neuer Eigentümer Verwalterzustimmung Teilungserklärung Ersetzung Gemeinschaft Eigentümergemeinschaft
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