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Sportunfähigkeit nach Armbruch rechtfertigt fristlose Kündigung des Vertrages mit dem Fitness-Studio
AG Bottrop, AZ: 8 C 233/20, 29.07.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/15, 04.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: A.I. Fitness Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Dauerschuldverhältnis Knochenbruch Erkrankung Kündigungsgrund Verhinderung Herter
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