Detailansicht Urteil
Hausverwaltung muss Name uns Adresse des Vermieters bekannt geben; §§ 535, 242 BGB
AG Berlin-Lichtenberg, AZ: 20 C 40/20, 07.07.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 66 S 157/20, 15.03.2021
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 9/19, 18.03.2019
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt Auskunftsanspruch Erteilung ladungsfähige Mietvertrag Mietverhältnis
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Abschleppen Wirtschaftsplan Kündigung Kurioses Abmahnung Eigenbedarfskündigung Beirat Gemeinschaftseigentum Miete Verwalter Teilungserklärung Makler Nutzungsentschädigung Beschluss Verwaltungsbeirat Arzthaftung Telefonwerbung Sondereigentum Tierhaltung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Mietminderung Garage Anfechtungsklage Verkehrsunfall Gegenabmahnung Protokoll Eigentümerversammlung Schimmel Treppenlift Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Veränderung Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!