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Zur Darlegung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde und zur Festsetzung des Streitwertes für Altverfahren; §§ 49a GKG a.F.; 48 Abs. 5 WEG; 655 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 258/20, 30.09.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dojrmann Bottrop
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