Detailansicht Urteil
Das "Aus" der Aktenversendungspauschale ist gekommen; § 107 Abs. 5 Satz 2 OWiG
AG Verden (Aller), AZ: 9b OWi 245 Js 25572/21 (290/21), 05.07.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ordnungsgeld wegen Ausbleiben eines geladenen Zeugen im Termin trotz Vorlage eines ärztlichen Attestes
- Erneut unberechtigtes Knöllchen durch die Stadt Bottrop: Straßenverkehrsamt legt falsche Fotobeweise vor
- Wieder unberechtigter Bußgeldbescheid der Stadt Bottrop wegen angeblichen Verstoß gegen § 11 LHundG
- Zwangsvollstreckung trotz Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Behörde muss Anwaltskosten erstatten
- Erneut unberechtigte Bußgeldbscheide durch die Stadt Bottrop: Große Hunde müssen bei Wohnungswechsel nicht der Ordnungsbehörde gemeldet werden; § 11 LHundG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Verkehrsunfall Verwalter Sondereigentum Protokoll Wurzeln Verwaltungsbeirat Kurioses Nutzungsentschädigung Beschluss Einstimmigkeit Arzthaftung Telefonwerbung Treppenlift Garage Abmahnung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Miete Schimmel Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Tierhaltung Abschleppen Teilungserklärung Makler Kündigung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Mietminderung Beirat Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Das wird in der Übergangszeit für zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Behörden und auch Amtsgerichten führen, wird aber für den mandatierten Rechtsanwalt im Interesse des Mandanten, will der Anwalt diese Kosten nicht selber übernehmen, zu berücksichtigen sein.