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Wohnungseigentümer kann Anerkenntnis des Verbandes in einem Anfechtungsverfahren widersprechen
AG Dorsten, AZ: 3 C 106/21, 21.12.2021
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Bei der im Anfechtungsverfahren bestehenden Nebenintervention eines Wohnungseigentümers neben der verklagten Wohnungseigentümergemeinschaft handelt es sich um eine streitgenössische Nebenintervention i. S. d. §69 ZPO, denn durch ein zwischen den Parteien ergehendes Urteil wäre der Nebenintervenient als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst unmittelbarin seinem Rechtsverhältnis zur Klägerseite betroffen.

Dadurch wird dem Nebenintervenienten teilweise eine von der unterstützten Partei unabhängige eigene Prozessführung ermöglicht. So kann der Nebenintervenient insbesondere auch einem von der unterstützten Partei (Eigentümergemeinschaft) erklärten Anerkenntnis widersprechen.

Dies hat zur Folge, dass kein Anerkenntnisurteil ergehen kann und das Gericht streitig entscheiden muss.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenintervention Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Streigenosse Anerkenntnisurteil Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung