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Der Wechsel eines Arbeitnehmers zu einem Tochterunternehmen innerhalb desselben Konzerns begründet auch bei identischer Tätigkeit eine neue Befristungsmöglichkeit gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
LAG Hamm, AZ: 3 Sa 1514/12, 30.01.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Aus schlechten Gesetzen lassen sich keine guten Urteile fällen.
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BAG Erfurt, AZ: 7 AZR 657/09, 09.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arbeitsrecht Befristung Kettenarbeitsvertrag Wechsel Tochterunternehmen identische Tätigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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