Detailansicht Urteil
erstmalige Herstellung eines Gartens ist ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 WEG, spätere Umgestaltung ist bauliche Veränderung, § 22 WEG
OLG Schleswig, AZ: 2 W 25/07, 03.05.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Garten gestaltung Baum Fällen Gartengestaltung Zustimmung Zustimmungspflicht architektonische Umgestaltung Veränderungen Pflanzen Hecken Blumen Rasen WOhnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Sondernutzungsberechtigter darf nicht schlechter darstehen als ein Sondereigentümer / Dachfenster sind Gemeinschaftseigentum
- Höherer Verkaufserlös grds. kein Grund zur Änderung der Teilungserklärung (hier: Wohneigentum in Teileigentum); § 10 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Sondereigentum Nachbarrecht Beirat Teilungserklärung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Abschleppen Arzthaftung Veränderung Jahresabrechnung Verwalter Gemeinschaftseigentum Miete Schimmel Garage Kurioses Telefonwerbung Abmahnung Makler Kündigung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Mietminderung Wohnungseigentümer Protokoll Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Beschluss Verkehrsunfall Wurzeln Eigenbedarfskündigung Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!