Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Beschlüsse zu Instandsetzungsmassnahmen müssen klar und bestimmt sein; § 18, 19 WEG
AG Hamburg-Mitte, AZ: 11 C 113/21, 01.11.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Geschuldet sind bei größeren Sanierungsvorhaben eine vollständige Sanierungsbestandsaufnahme und eine belastbare Kostenschätzung für die einzelnen Maßnahmen, nämlich welches Angebot jeweils angenommen wurde und welche Maßnahmen konkret durch wen vorgenommen werden sollen.

Eine Delegation der Auswahl der Gewerke auf die WEG-Verwaltung ist nur bei kleinen Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und begrenztem finanziellen Risiko für einzelne Wohnungseigentümer zulässig; der BGH spricht von einer niedrigen dreistelligen Summe.

Erfasst der Beschluss ausdrücklich, dass eine Bestandsaufnahme der Mängel der Fassaden erst hausweise vor jedem Bauabschnitt (dessen Beschreiten allerdings dann schon beschlossen ist !) erfolgen soll, erfüllt dies die Anforderungen an ein vor der Beschlussfassung erforderliches Sanierungsgutachten ersichtlich nicht, sondern kann als "Blindflug" gewertet werden.

Auch wenn die WEG hierfür weitere Honorarfreigaben hätte beschließen müssen, wäre es zur Herstellung angemessener Beschlussalternativen notwendig gewesen, die Mindestsanierungsnotwendigkeiten genau zu erfassen, kostenmäßig zu berechnen und auch die hierfür ggfs. erhältlichen KfW-Mittel darzustellen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bestimmtheit unbestimmtheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sanierung Instandhaltung Wohnungseigentümerversammlung Beschlussfassung Reparatur