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Verkehrsunfall eines Mietwagens mit Unfallflucht - Wer haftet der Autovermietung für den Schaden? Wer ist Fahrer? Wer ist Mieter?
LG Essen, AZ: 4 O 245/18, 28.03.2022
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Grundsätzlich trägt die Klägerin, die den Beklagten als Fahrer in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dieser das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt tatsächlich führte. Jedoch obliegt dem Prozessgegner- hier den Beklagten - eine sekundäre Darlegungslast, wenn die darlegungspflichtige Partei - wie hier die Klägerin - außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht, keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, sich diese auch nicht verschaffen kann, während der Prozessgegner die Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind.

Weil die Feststellung des Vorsatzes als innere Tatsache mit praktischen Schwierigkeiten verbunden ist, ist es zulässig, dann auf Vorsatz zu schließen, wenn der Betroffene in einer Situation handelte, in der sich die Kenntnis der Rechtswidrigkeit des eigenen Tuns geradezu aufdrängte.

Die bloße Meldung, dass ein Schaden an dem Leihwagen eingetreten ist, führt nicht dazu, dass der Beklagte die Stellung eines Mieters einnimmt, wenn dies keine Anknüpfung in dem schriftlichen Mietvertrag findet. Ob die Schadensmeldung insofern tatsächlich durch den Beklagten erstellt worden ist, kann dahinstehen. Eine Person wird nicht nachträglich dadurch zum Vertragspartner eines anderen, wenn sie sich - womöglich sogar irrtümlich - einseitig als solchen bezeichnet.

Auch wenn es zu den Regeln einer Autovermietung zählt, dass derjenige, der die Miete bezahlt, auch unterschreibt und somit Vertragspartner wird, deutet der Umstand, dass der Beklagte die Miete für das Fahrzeug bezahlt hat, nicht darauf hin, dass er Mieter des Fahrzeugs werden sollte oder wollte. So wird die Möglichkeit zur Zahlung auf eine fremde Schuld durch einen Dritten, ohne selbst Vertragspartei zu sein, in § 267 BGB ausdrücklich vorgesehen. Sofern die Klägerin ausgeführt hat, üblicherweise könne nur der Mieter die Miete für das ausgewählte Fahrzeugs entrichten, handelt es sich insoweit um eine einseitige Erwartung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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