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Austausch von Holzfenster durch Kunststoffenster als modernisierende Instandsetzungsmassnahme gem. § 22 Abs. 2 WEG
LG München I, AZ: 1 S 20171/08, 27.04.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung modernisierende Instandsetzungsmassnahme Instandsetzungsmaßnahme Fenster Holz Platik Kunststoff Ausbau Erneuerung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kopfprinzip Beschluss Abstimmung Mehrheitsprinzip
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