Detailansicht Urteil
Instandhaltungskosten von Gemeinschaftseigentum (Balkonsanierung) kann einzelnem Wohnungseigentümer zugewiesen werden, §§ 5 Abs. 4 Satz 1 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
-
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 57/09, 04.05.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Kostentragungspflicht Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Balkon Balkone Instandsetzung Instandhaltung Sondereigentümer Kostentragung Kostenlast Fenster Teilungserklärung Vereinbarung Wirksamkeit Kostenänderung Beschluss Beschlussanfechtung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur Beschlussersetzungsklage zur Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs durch einen Sachverständigen
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Zur Beschlussersetzung einer Instandsetzungsmaßnahme und zur Verpflichtung der Durchführung - Auftragsvergabe an Handwerker durch GdWE ist eine unvertretbare Handlung
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Nachbarrecht Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Tierhaltung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Makler Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Verwalter Treppenlift Gegenabmahnung Garage Abschleppen Verwaltungsbeirat Schimmel Gemeinschaftseigentum Kurioses Veränderung Beirat Beschluss Arzthaftung Einstimmigkeit Wurzeln Miete Abmahnung Protokoll Kündigung Wirtschaftsplan Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dies gilt auch dann, wenn in der Teilungserklärung einzelne Gebäudeteile als Sondereigentum ausgewiesen sind, die zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören, da die Kostentragung insoweit losgelöst von der (fehlerhaften) Festlegung als Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum zu werten ist (vgl. LG Düsseldorf 16 S 57/09).