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Eine gekorene Ausübungsbefugnis der WEG-Gemeinschaft gibt es seit der Gesetzesreform nicht mehr; §§ 9a Abs. 2, 10 Abs. 6, WEG
AG Wuppertal, AZ: 95b C 122/20, 03.12.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 213/21, 11.11.2022
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop vergemeinschaftung unzulässig Beschlusskompetenz
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