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Zweites Versäumnisurteil auch bei fehlerhaftem ersten Versäumnisurteil statthaft, § 345 ZPO
OLG Schleswig, AZ: 10 U 10/05, 02.12.2005
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Ein zweites Versäumnisurteil ist nicht schon deshalb unrechtmäßig, weil das erste Versäumnisurteil nicht hätte ergehen dürfen, also rechtswidrig war.

Das für die Säumnis erforderliche Verschulden entfällt nicht deshalb, weil der Beklagte davon ausgehen durfte, gegen ihn werde kein zweites Versäumnisurteil erlassen, weil eine ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift nicht erfolgt war.

Dem Beklagten ist es unbenommen, Klageabweisung zu beantragen, d. h. zur Sache zu verhandeln, und gleichzeitig die Verfahrensrügen weiter geltend zu machen. Sein Rügerecht verliert er nur bei rügeloser Verhandlung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zweites VU Säumnisurteil Berufung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop