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Umwandlung vom Sondernutzungsrecht zum Sondereigentum - Was ist grundbuchrechtlich zu beachten?
OLG Köln, AZ: 2 Wx 138/22, 11.07.2022
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Die Begründung von Sondereigentum an sondernutzungsberechtigten Gemeinschaftsflächen bedarf der Einigung aller Miteigentümer in grundbuchrechtlicher Form.

Zudem ist die Gestattung von Maßnahmen des späteren jeweiligen Miteigentümers im ersten Absatz des § 9 Nr. 3 der Teilungserklärung unwirksam, weil sie nicht der erforderlichen sachenrechtlichen Bestimmtheit genügt; hiernach muss jedermann den Inhalt eines dinglichen Rechts anhand der Eintragungen im Grundbuch eindeutig erkennen können (BGH, Beschluss vom 20.01.2012, V ZR 125/11). Insoweit bedarf es einer Angabe in der Teilungserklärung selbst, welche konkreten Räume und Gebäudeteile von der Einwilligung betroffen sind.

Für Änderungen am Gemeinschaftseigentum dürfen keine leichteren Anforderungen gelten, als dies bei Änderungsvorbehalten in Bezug auf die Änderung des Inhalts von Sondernutzungsrechten
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop