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Anhörung eines Betroffenen über eine Betreuerbestellung darf nur mit dessen Zustimmung in seiner Wohnung erfolgen , §§ 278, 280, 283, 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG,
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 181/12, 17.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anhörung Betreuung Betreuer rechtliches Gehör Wohnung betreten Zustimmung Einwilligung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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