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Beschlussersetzung durch das Gericht; § 21 Abs. 6 WEG a.F.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 43/20 WEG, 01.04.2022
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Das Gericht soll durch eigene eine Ermessensentscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG a.F. zwar nur im Ausnahmefall - also nicht ohne Grund und nur im Rahmen des Erforderlichen - in das Selbstorganisationsrecht der Eigentümer eingreifen dürfen.

Ist allerdings ein offensichtlicher Ausfall des Selbstbestimmungsrechts der (übrigen) Eigentümer zu beklagen, ist das ihnen zustehende Ermessen im Rahmen des Erforderlichen "auf Null" reduziert.

Insoweit kommt es nach allgemeinen prozessualen Regeln auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung an.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop