Detailansicht Urteil
Zur fiktiven Abrechnung von Hausmeister und Gartenpflege § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 41/12, 14.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Betriebskostenabrechnung fiktiv Garten Gartenpflege Gärtner Hausmeister Nebenkostenabrechnung Betriebskosten Eigenleistung Vermieter Eigenarbeit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigenarbeit Gartenarbeit
Ähnliche Urteile
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
- Kosten für Kontrollen der Mülleimer auf Abfalltrennung und Prüfung der Rauchwarnmelder können auf den Mieter umgelegt werden; §§ 133, 157, 556 BGB; 1, 2 Nr. 8 BetrKV
- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
- Mieter darf Originalbelege nicht einsehen; §§ 226, 259 Abs. 1, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Abschleppen Einstimmigkeit Beirat Kündigung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Arzthaftung Verkehrsunfall Veränderung Abmahnung Kurioses Telefonwerbung Miete Verwalter Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Schimmel Jahresabrechnung Wurzeln Nachbarrecht Organisationsbeschluss Mietminderung Protokoll Teilungserklärung Eigentümerversammlung Garage Beschluss Sondereigentum Makler Treppenlift Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!