Detailansicht Urteil
konkludente Zahlung der Mieterhöhung ersetzt schriftliche Zustimmung zur Erhöhung nicht, §§ 557, 558 BGB
LG Berlin, AZ: 63 T 130/06, 03.01.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Mannheim, AZ: 9 C 77/12, 23.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Schriftform Zustimmung schriftliche Mieter Vermieter Konkludente Vertragsänderung KLage auf Zustimmung zur Mieterhöhung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
- Die Richtigkeit des Mieterhöhungsverlangen ist keine Frage der formellen Wirksamkeit; § 558a Abs. 1 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Protokoll Beschluss Mietminderung Garage Wurzeln Tierhaltung Kündigung Gegenabmahnung Abschleppen Kurioses Verwalter Teilungserklärung Nachbarrecht Sondereigentum Arzthaftung Treppenlift Abmahnung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Miete Beirat Telefonwerbung Organisationsbeschluss Makler Veränderung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Schimmel Wohnungseigentümer Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!