Detailansicht Urteil
Keine Eigentümerversammlung in Wohnung eines verfeindeten Miteigentümers; §§ 24, 44 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 27/21 WEG, 27.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 17 S 83/18, 23.11.2018
-
AG Büdingen, AZ: 2 C 359/12, 07.04.2014
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 1/11, 03.05.2011
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 199/04, 08.12.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Gegenabmahnung Sondereigentum Protokoll Verkehrsunfall Treppenlift Abschleppen Anfechtungsklage Verwalter Teilungserklärung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Kündigung Garage Jahresabrechnung Mietminderung Veränderung Verwaltungsbeirat Tierhaltung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Beschluss Makler Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Einstimmigkeit Wurzeln Wohnungseigentümer Abmahnung Eigenbedarfskündigung Miete Kurioses Schimmel Beirat Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!