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Vergemeinschaftung von Ansprüchen gegen Bauträger trotz § 9a Abs. 2 WEG zulässig?
LG Köln, AZ: 4 OH 8/22, 06.07.2022
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Den Wohnungseigentümern steht nach § 9a Abs. 2 WEG keine gekorene Ausübungsbefugnis mehr zu, d.h. sie besitzen keine Entscheidungskompetenz mehr über die Vergemeinschaftung bestimmter, an sich den Wohnungseigentümern zustehender Rechte.

Für das Bauträgerrecht gilt dies allerdings nicht. Denn die Möglichkeit einer Vergemeinschaftung beruht in diesem Bereich nicht auf § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG aF, sondern auf anderer Rechtsgrundlage. Die Streichung der gekorenen Ausübungsbefugnis hat daher keine Auswirkungen auf eine Vergemeinschaftung von Rechten gegenüber dem Bauträger.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: gekorene geborene Ausübungsbefugnis Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop