Detailansicht Urteil
Beschluss über die weitere Vorgehensweise bei unklarer Rechtslage zulässig; §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 2; 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 69/21, 16.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 114/09, 15.01.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Miete Protokoll Kurioses Tierhaltung Wirtschaftsplan Wurzeln Abmahnung Organisationsbeschluss Sondereigentum Schimmel Veränderung Mietminderung Verwaltungsbeirat Garage Gegenabmahnung Jahresabrechnung Beschluss Treppenlift Makler Nutzungsentschädigung Arzthaftung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Kündigung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Abschleppen Verwalter Beirat Einstimmigkeit Telefonwerbung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!