Detailansicht Urteil
Zu den Rechtsfolgen einer zu Unrecht verweigerten Untervermietung ; § 553 BGB
LG München I, AZ: 14 S 8944/21, 08.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 67 S 111/22, 11.10.2022
-
LG Berlin I, AZ: 67 S 7/22, 07.04.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 105/17, 31.01.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 349/13, 11.06.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 210/13, 08.01.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Untervermietung Schadenersatz Schadensersatz
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Verwalter Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Garage Nachbarrecht Schimmel Protokoll Tierhaltung Jahresabrechnung Mietminderung Verkehrsunfall Wurzeln Verwaltungsbeirat Abschleppen Gegenabmahnung Beschluss Einstimmigkeit Makler Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Sondereigentum Wohnungseigentümer Veränderung Kurioses Treppenlift Wirtschaftsplan Miete Abmahnung Kündigung Organisationsbeschluss Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
