Detailansicht Urteil
Werbungskosten nur bei wirtschaftlicher Vermietungsabsicht steuerlich absetzbar; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
FG Köln, AZ: 5 K 2225/18, 12.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Teilnichtigkeit von rückdatierten Verträgen wegen beabsichtigter Steuerverkürzung
- Passive Betriebsstätten sind nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
- Verluste durch Vermietung einer Ferienwohnung in Portugal wird nicht im negativen Progressionvorbehalt berücksichtigt
- Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung für ein im EU-Ausland belegenes Vermietungsobjekt
- Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Wirtschaftsplan Verwalter Arzthaftung Eigentümerversammlung Nachbarrecht Abmahnung Nutzungsentschädigung Kurioses Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Mietminderung Wohnungseigentümer Schimmel Einstimmigkeit Wurzeln Verwaltungsbeirat Beschluss Tierhaltung Treppenlift Garage Anfechtungsklage Veränderung Kündigung Miete Protokoll Verkehrsunfall Teilungserklärung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Makler Telefonwerbung Organisationsbeschluss Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!