Detailansicht Urteil
Erneut unberechtigtes Knöllchen durch die Stadt Bottrop: Straßenverkehrsamt legt falsche Fotobeweise vor
AG Bottrop, AZ: 26 0Wi-32 Js 1486/22-34/22, 21.12.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 775/22-363/22, 24.11.2022
-
AG Bottrop, AZ: 29 0Wi-44 Js 1178/22-549/22, 12.10.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parkverstoss Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wieder unberechtigter Bußgeldbescheid der Stadt Bottrop wegen angeblichen Verstoß gegen § 11 LHundG
- Zwangsvollstreckung trotz Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Behörde muss Anwaltskosten erstatten
- Erneut unberechtigte Bußgeldbscheide durch die Stadt Bottrop: Große Hunde müssen bei Wohnungswechsel nicht der Ordnungsbehörde gemeldet werden; § 11 LHundG
- Kein Bußgeld trotz Handy am Steuer? Unterscheidung von Halten und Benutzen; § 23 Abs. 1a StVO
- 2-Wochen-Zustellfrist des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG gilt nicht für zweiten Bußgeldbescheid
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Mietminderung Verwalter Kurioses Abschleppen Kündigung Wurzeln Treppenlift Beirat Arzthaftung Verkehrsunfall Sondereigentum Telefonwerbung Miete Nutzungsentschädigung Protokoll Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Abmahnung Makler Eigentümerversammlung Nachbarrecht Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Beschluss Verwaltungsbeirat Garage Teilungserklärung Jahresabrechnung Veränderung Tierhaltung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Selbst auf dem privaten Parkplatz am Süding-Center in der Nähe des Hauptbahnhofes ist die Stadt Bottrop (zu Unrecht) ganztägig aktiv.
Wer geht schon wegen 20,00 EUR vors Gericht? Die Gegenwehr für die Stadt Bottrop ist gering.
Und die Vielzahl der Einzelfälle wird nicht dokumentiert, so dass der Nachweis eines vorsätzlich falsch eingeleiteten OWiG-Verfahren mit strafrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen städtischen Bediensteten schwer zu führen ist. Noch.